Vertragsbedingungen für Coaching und Beratungsverträge

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von Stefan Schönfeld/Schönfeld-Consultants, nachstehend „Schönfeld-Consultants“ mit seinen Vertragspartnern, nachstehend „VertragspartnerIn“. Diese Vertragsbedingungen gelten auch für zukünftige Verträge und Leistungen, sofern sie nicht mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von „Stefan Schönfeld/Schönfeld-Consultants“ abgeändert oder ausgeschlossen wurden.

§ 1 Zweck

Gegenstand des Vertrags ist die Konzeption, Realisierung und Erbringung von Coachings, Seminaren, Supervisionen, Workshops sowie Weiterbildungen durch „Stefan Schönfeld/Schönfeld-Consultants“.

§ 2 Pflichten

Stefan Schönfeld/Schönfeld-Consultants“ verpflichtet sich zur Durchführung der vereinbarten Coachings, Seminare, Supervisionen, Workshops sowie Weiterbildungen (Kursdauer, Workshopzeiten, Kosten, Ort etc.). Für den Fall, dass ein Coaching-/Beratungstag ausfällt, wird vereinbart, dass im Rahmen der Bedingungen des Seminarplans und in Abstimmung mit dem/der VertragspartnerIn ein Ersatztermin gefunden wird. Alle Veranstaltungen werden gemäß der Ethik-Richtlinien die auch Bestandteil des Vertrags sind, durchgeführt.

„Stefan Schönfeld/Schönfeld-Consultants“ wird vor Vertragsschluss eine Beratung über Gegenstand, Aufbau, Ziel und Abschluss der Aus-, Weiter- oder Fortbildungsveranstaltung vornehmen. Die Vertragspartner werden bezogen auf die gewählte Veranstaltung auf eine erforderliche oder wünschenswerte Vorbildung hingewiesen.

Die Vertragspartner verpflichten sich unter Berücksichtigung der vorvertraglichen Beratung, ihre intellektuellen Fähigkeiten selbständig einzuschätzen und verantwortlich einzubringen.
Die An- und Abreise der Workshopteilnehmenden/Vertragspartner erfolgt in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten.

Falls der/die VertragspartnerIn an vertraglich festgelegten Seminaren nicht teilnehmen kann, besteht kein Anspruch auf Erstattung.

Der/die VertragspartnerIn ist dazu verpflichtet, Angaben (Name, Anschrift etc.) wahrheitsgemäß und vollständig zu machen. Schäden aufgrund falscher Angaben hat der/die VertragspartnerIn zu ersetzen.

Die Workshopunterlagen dürfen ohne Genehmigung von „Stefan Schönfeld/Schönfeld-Consultants“ weder kopiert noch weitergegeben werden.

§ 3 Ablauf

Der jeweilige Ablauf wird auf einem gesonderten Beiblatt als Bestandteil des Vertrages beigefügt.

§ 4 Entgelte

Alle vereinbarten Entgelte gelten jeweils zzgl. der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer. Eventuelle Angebotspreise gelten nur im angegebenen Gültigkeitszeitraum. Entgelte können sich kurzfristig ändern. In diesem Fall gilt das maßgebliche Entgelt zum Zeitpunkt der Anmeldung. Arbeits- und Übungsmaterialien sind hierin inbegriffen.

Das Vergütungsentgelt für die Gesamtdauer des Vertrages gilt als verbindlich, wenn der Vertrag unterschrieben zurückgesandt wird. Der Vertrag regelt auch die Zahlweise.

§ 5 Kündigung

Eine ordentliche Kündigung ist aufgrund des befristeten Vertragsverhältnisses nicht möglich. Das Vertragsverhältnis kann außerordentlich gekündigt werden, wenn die Fortsetzung des Vertrages unzumutbar ist. Die Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen ab Kenntnis von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen schriftlich gegenüber dem/der VertragspartnerIn erfolgen (§ 626 BGB).

§ 6 Ausfall von Veranstaltungen

„Stefan Schönfeld/Schönfeld-Consultants“ und der/die VertragspartnerIn sind sich darüber einig, dass eine vereinbarte Stunde dann als ausgefallen gilt und gemäß dem abgeschlossenen Individualvertrag pauschal zu vergüten ist, wenn sie weniger als 7 Tage vor Beginn der vereinbarten Stunde abgesagt bzw. von der/dem Teilnehmenden ohne Absage ausgefallen lassen wird (= nicht fristgerechte Absage). Fristgerechte Absagen müssen vor diesem Zeitpunkt bei „Stefan Schönfeld/Schönfeld-Consultants“ eingegangen sein. Beide Seiten sind sich einig, dass hinsichtlich ausgefallener Stunden wie folgt verfahren werden soll:

Von dem/der VertragspartnerIn ist eine Ausfallsentschädigung in Höhe des Vereinbarten Honorarsatzes pro Sitzung zu zahlen.

Beide Seiten sind sich einig, dass von dieser Regelung ausgefallene Stunden ohne fristgerechte Absage auszunehmen sind, die auf kurzfristige Krankheit oder höhere Gewalt zurückgehen, und dass der Begriff höhere Gewalt dabei großzügig auszulegen ist.

§ 7 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Leipzig, sofern die/der VertragspartnerIn Vollkaufmann oder diesem gleichgestellt ist.

§ 8 Gültigkeit

Diese Vertragsbedingungen gelten ab dem ab dem 01. März 2013.