Vertragsbedingungen für Coaching und Beratungsverträge
§ 1 Zweck
§ 2 Pflichten
„Stefan Schönfeld/Schönfeld-Consultants“ wird vor Vertragsschluss eine Beratung über Gegenstand, Aufbau, Ziel und Abschluss der Aus-, Weiter- oder Fortbildungsveranstaltung vornehmen. Die Vertragspartner werden bezogen auf die gewählte Veranstaltung auf eine erforderliche oder wünschenswerte Vorbildung hingewiesen.
Die Vertragspartner verpflichten sich unter Berücksichtigung der vorvertraglichen Beratung, ihre intellektuellen Fähigkeiten selbständig einzuschätzen und verantwortlich einzubringen.
Die An- und Abreise der Workshopteilnehmenden/Vertragspartner erfolgt in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten.
Falls der/die VertragspartnerIn an vertraglich festgelegten Seminaren nicht teilnehmen kann, besteht kein Anspruch auf Erstattung.
Der/die VertragspartnerIn ist dazu verpflichtet, Angaben (Name, Anschrift etc.) wahrheitsgemäß und vollständig zu machen. Schäden aufgrund falscher Angaben hat der/die VertragspartnerIn zu ersetzen.
Die Workshopunterlagen dürfen ohne Genehmigung von „Stefan Schönfeld/Schönfeld-Consultants“ weder kopiert noch weitergegeben werden.
§ 3 Ablauf
§ 4 Entgelte
Das Vergütungsentgelt für die Gesamtdauer des Vertrages gilt als verbindlich, wenn der Vertrag unterschrieben zurückgesandt wird. Der Vertrag regelt auch die Zahlweise.
§ 5 Kündigung
§ 6 Ausfall von Veranstaltungen
Von dem/der VertragspartnerIn ist eine Ausfallsentschädigung in Höhe des Vereinbarten Honorarsatzes pro Sitzung zu zahlen.
Beide Seiten sind sich einig, dass von dieser Regelung ausgefallene Stunden ohne fristgerechte Absage auszunehmen sind, die auf kurzfristige Krankheit oder höhere Gewalt zurückgehen, und dass der Begriff höhere Gewalt dabei großzügig auszulegen ist.